Während der gesetzliche Kinder- und Jugendschutz junge Menschen durch Gesetze schützen will, zielt der erzieherische Kinder- und Jugendschutz darauf ab, Kinder und Jugendliche zu befähigen, mit sich selbst und mit anderen verantwortlich umgehen zu können.
Kinder und Jugendliche haben ein recht auf Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Misshandlung. Schule und Jugendhilfe stehen in gemeinsamer Verantwortung nicht nur für Erziehung und Bildung von Kindern und Jugendlichen, sondern auch kooperativ und wirkungsvoll im Kinderschutz zu handeln. Denn gerade in der Schule verbringen Kinder und Jugendliche einen Großteil ihres Alltags. Notwendige Voraussetzungen sind gegenseitige Kenntnisse über Rollen, Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der beteiligten Professionen, ein gemeinsames Verständnis sowie abgestimmte Interventionen.
Redaktionell verantwortlich: Thomas Hirschle, LISUM
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